Schulordnung der Max-Born-Realschule
Präambel
Diese Schulordnung dient dazu, ein respektvolles und förderliches Lernumfeld zu schaffen. Wir alle – Schüler, Lehrkräfte und Eltern – tragen Verantwortung für ein harmonisches Miteinander.
In unserer Schule sollen sich alle am Schulleben Beteiligten wohlfühlen, in Ruhe und ohne einander zu stören oder zu verletzen erfolgreich und mit Spaß miteinander lernen, arbeiten und leben können. Ziel dieser Schulordnung ist es, das gemeinsame Zusammenleben aller Mitglieder der Schulgemeinschaft zu fördern und für ein gutes Schulklima zu sorgen. Das fordert gegenseitige Rücksichtnahme, entsprechende Umgangsformen und das Einhalten von Regeln.
Damit dies gelingen kann, verpflichten wir uns:
- uns so zu verhalten und Mitmenschen so zu behandeln, dass niemand gefährdet wird;
- zu einem respektvollen, höflichen und fairen Umgang gegenüber allen Angehörigen der Schulgemeinschaft und zu gegenseitiger Rücksichtnahme;
- Toleranz gegenüber allen in unserer Schulgemeinschaft zu zeigen und Verständnis für andere Religionen und Nationalitäten zu zeigen;
- bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten auf jede Form von Gewalt zu verzichten und nach Kompromissen zu suchen;
- Kritik sachlich und freundlich zu äußern, ohne andere mit Worten zu verletzen;
- diese Verhaltensgrundsätze auch für den außerschulischen Umgang miteinander anzuwenden, insbesondere bei der Kommunikation in sozialen Netzwerken;
- Achtung vor dem Eigentum der Schule und aller am Schulleben Beteiligten zu haben;
- pünktlich zu sein und eine Lern- und Leistungsbereitschaft zu zeigen, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen; Darüber hinaus verpflichten wir uns, ein gutes Lern- und Schulklima zu schaffen, in dem sich jeder wohlfühlen kann.
Unterrichts- Aufsichtszeiten
| Stunde | Zeit |
| 1 | 07:55-08:40 |
| 2 | 08:45-09:30 |
| 3. -4. | 09:45 -11:20 |
| 5. | 11:35 -12.20 |
| 6. | 12.25-13:10 |
| 7.-8. | 14:00-15:35 |
Die Aufsicht in der Schule beginnt um 07:30 Uhr
1. Verhaltensregeln im Schulgebäude
- Mobiltelefone und elektronische Geräte sind während des Unterrichts auszuschalten, sofern ihre Nutzung nicht ausdrücklich durch die Lehrkraft erlaubt wird. Während der Unterrichtszeit werden sie im jeweiligen Handylocker aufbewahrt und nach Unterrichtsschluss wieder ausgegeben.
- Alle Schülerinnen und Schüler bringen die notwendigen Unterrichtsmaterialien mit und beteiligen sich aktiv am Lernprozess. Fragen und Beiträge sind willkommen; dabei wird die Redezeit anderer respektiert.
- Jacken, Mützen, Kappen und Helme werden vor Unterrichtsbeginn abgelegt. Ausnahmen – beispielsweise bei Lüftungsphasen im Winter – sind möglich.
- Vor Unterrichtsbeginn um 07:55 Uhr halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof oder vor ihren Klassenräumen auf. Das Klingelzeichen beendet die Zuständigkeit der Frühaufsicht; die Aufsicht übernimmt anschließend die unterrichtende Lehrkraft. Der Unterricht beginnt pünktlich. Erscheint 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft, informiert der Klassensprecher das Sekretariat bzw. die Nachbarklasse.
- Zum Sportunterricht begeben sich die Schülerinnen und Schüler selbstständig zu den Sportstätten und werden dort von der Sportlehrkraft in Empfang genommen.
- Schulräume und Schulgelände sind sauber zu halten. Beschädigungen an Schuleigentum sind unverzüglich zu melden.
- Kaugummikauen ist – abgesehen von angeordneten Ausnahmen – nicht gestattet.
- Der Konsum koffeinhaltiger Getränke ist nicht erlaubt
Nicht verhandelbare gesetzliche Verbote
- Auf dem gesamten Schulgelände sind Rauchen, das Mitbringen sowie der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln strengstens verboten.
- Gegenstände, die andere gefährden, belästigen oder den Unterricht stören, dürfen nicht mitgebracht werden.
- Mobbing und körperliche Gewalt sind strikt untersagt.
- Das Werfen von Gegenständen aller Art (inkl. Schneebällen im Winter) ist nicht erlaubt.
- Fachräume (inkl. PC-Raum und Schulküche) sowie Sportstätten dürfen nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden; die dort geltenden Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten.
- Fahrräder, Mofas, Mopeds und Motorroller sind ausschließlich auf den vorgesehenen Standplätzen abzustellen.
- Tische, Stühle und weiteres Inventar wie Bänke und Vitrinen werden ebenso pfleglich behandelt wie die entliehenen Schulbücher und Lehrmittel.
2. Pausenregeln
- Während der Pausen werden die Schulhöfe und ausgewiesenen Bereiche genutzt. Müll gehört in die vorgesehenen Behälter.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit nicht gestattet. Ausnahmen gelten nur für Sportstätten oder beauftragte Unterrichtsgänge.
- Ruhiges Gehen durch Flure und Klassenräume unterstützt ein sicheres Miteinander.
- Bei Ballspielen auf dem Schulhof wird auf Sicherheit, Fairness und Rücksicht geachtet.
- Verursachte Schäden werden der Klassen- oder Fachlehrkraft bzw. der Schulleitung gemeldet und nach Möglichkeit behoben.
- Schülerinnen und Schüler halten sich hauptsächlich auf dem Schulhof, im Erdgeschoss oder in der Mensa auf.
- Der Hofdienst sammelt groben Müll auf Innenhof und Fluren ein; jede Klasse übernimmt diesen Dienst für eine Woche.
3. Verhalten gegenüber Lehrkräften und Mitarbeitern
- Lehrkräfte, Schulpersonal, Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Gäste werden respektvoll und höflich behandelt.
- Anweisungen der Lehrkräfte und Mitarbeiter sind zu befolgen. Bei Unklarheiten sollte freundlich nachgefragt werden.
4. Bushaltestellen
- Nach Ankunft der Busse vor Unterrichtsbeginn wird die Bushaltestelle zügig verlassen; der Weg führt direkt auf das Schulgelände bzw. in das Gebäude.
- Beim Einsteigen in den Bus wird Rücksicht genommen: Gedränge ist zu vermeiden, die Reihenfolge des Erscheinens wird eingehalten.
- Den Busaufsichten ist Folge zu leisten – auch wenn es Lehrkräfte anderer Schulen sind.
5. Mediennutzung
- Während der Unterrichtszeit sind Multimedia-Geräte ausgeschaltet und im Handylocker verschlossen.
- Ton- und Bildaufnahmen sind grundsätzlich verboten und nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt.
- Bei Verstößen wird das Gerät eingezogen; bei wiederholten Fällen folgen weitere Konsequenzen.
- Smartwatches sind bei Klassenarbeiten abzugeben.
6. Kleiderordnung
Das Grundgesetz (Art. 2) garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit, wozu grundsätzlich auch die freie Wahl der Kleidung zählt. Gleichzeitig kann die Schule eingreifen, wenn Kleidung
- die Rechte anderer verletzt,
- gegen die guten Sitten verstößt oder
- den Bildungs- und Erziehungsauftrag gefährdet bzw. den Schulalltag stört.
Grundsätze
- Während der Schulzeit – einschließlich des Sportunterrichts – ist angemessene Kleidung zu tragen, die ein respektvolles Miteinander unterstützt.
- Kopfbedeckungen sind im Gebäude grundsätzlich abzusetzen. Ausnahmen sind aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen möglich.
- Sportkleidung ist der Sportart und dem Wetter angemessen und wird ausschließlich an den Sportstätten getragen.
- In Fachräumen kann besondere Kleidung oder das Ablegen von Schmuck notwendig sein; die Fachlehrkräfte informieren darüber.
Unerwünscht sind
- Kleidung mit unangemessenen politischen, rassistischen, sexistischen oder ähnlichen Aufdrucken,
- transparente Kleidung, sehr tiefe Ausschnitte, sichtbare Unterwäsche(
- zu kurze Röcke, Kleider oder Shorts,
- Sonnenbrillen im Unterricht,
- Rollschuhe
- jegliche Art von Vermummung.
Ober- und Unterteil sollen abschließen, der Gesäß vollständig bedeckt sein.
Maßnahmen bei Verstößen
Schülerinnen und Schüler können aufgefordert werden:
- ein bedeckendes T-Shirt oder Tuch der Schule überzuziehen,
- Kleidungsstücke auf links zu tragen oder
- sich zu Hause umzuziehen.
7. Konsequenzen bei Regelverstößen
- Bei Verstößen können mündliche oder schriftliche Ermahnungen, Gespräche mit Eltern oder weitere pädagogische Maßnahmen erfolgen.
- Bei Missachtung des Handyverbots muss das Gerät abgegeben werden; die Rückgabe erfolgt nach Unterrichtsschluss.
- Nach drei Verstößen: Elterngespräch
- Nach fünf Verstößen: Abholung des Geräts ausschließlich durch die Eltern
- Wiederholte Verstöße können zum zeitweisen Ausschluss vom Unterricht führen.
8. Absenzregelungen (Entschuldigungen)
- Krankheiten können bis zu drei Tagen telefonisch oder per E-Mail (nicht über die IServ-Adresse des Kindes) entschuldigt werden.
- Bei längerer Erkrankung ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich.
- Für versäumte Abschlussarbeiten ist ein ärztliches Attest verpflichtend.
- Bei überdurchschnittlichen Fehlzeiten kann eine Attestpflicht ausgesprochen werden.
- Versäumte Klassenarbeiten können – falls kein anderer Termin möglich ist – an festgelegten Samstagen nachgeschrieben werden.
- Liegt nach drei Werktagen keine Entschuldigung vor, gilt das Fehlen als unentschuldigt.
9. Schlussbestimmungen
- Diese Schulordnung tritt zu Beginn des Schuljahres in Kraft und wird regelmäßig überprüft.
- Änderungen oder Ergänzungen werden der gesamten Schulgemeinschaft bekannt gegeben.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt
